BestDriver Berlin Chauffeurservice – Allgemeine Geschäftsbedingungen

 


 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für die Nutzung der Seite BestDriver Berlin (einschließlich der BestDriver Berlin App) sowie die Erbringung von Dienstleistungen durch BestDriver Berlin René Karsten oder Kooperationspartnern von BestDriver Berlin René Karsten (im folgenden BestDriver Berlin AGB)

I. Geltungsbereich, Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für(i) die Nutzung der Website www.bestdriver-berlin.de, aller verbundenen Websites sowie der Trip Booker-App (nachfolgend zusammen als „Plattform“ bezeichnet),(ii) Bestellungen von Chauffeur-, Mobilitäts- und Logistikdienstleistungen (nachfolgend „Dienstleistungen“) über die Plattform oder telefonisch sowie(iii) die Erbringung dieser Dienstleistungen. Verbundene Websites sind Websites, über die BestDriver Berlin René Karsten („BestDriver Berlin“) und/oder Dritte auf der Grundlage einer Vereinbarung mit BestDriver Berlin Dienstleistungen anbieten.
  2. Die Plattform ist ein Angebot von BestDriver Berlin René Karsten.
  3. Die Dienstleistungen, die über diese Plattform sowie telefonisch bestellbar sind, werden entweder von BestDriver Berlin oder von Kooperationspartnern von BestDriver Berlin („BestDriver Berlin Kooperationspartner“) auf der Grundlage von Einzelverträgen erbracht. Sie werden von BestDriver Berlin-Kooperationspartnern erbracht, wenn BestDriver Berlin Nutzern über die Plattform oder telefonisch Verträge mit BestDriver Berlin-Kooperationspartnern vermittelt oder BestDriver Berlin einen von BestDriver Berlin über die Plattform oder telefonisch mit einem Nutzer geschlossenen Einzelvertrag auf einen BestDriver Berlin-Kooperationspartner überträgt. Zur Übertragung von Einzelverträgen ist BestDriver Berlin nach Maßgabe dieser AGB berechtigt. „Nutzer“ im Sinne dieser AGB sind natürliche und juristische Personen, die sich für die Nutzung der Plattform registriert haben und deren Registrierung BestDriver Berlin bestätigt hat.
  4. Mit der Registrierung oder der Nutzung der Plattform erklärt sich der Nutzer mit der Geltung dieser AGB einverstanden.
  5. BestDriver Berlin behält sich das Recht vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die Änderungen werden erst dann Vertragsbestandteil, wenn der Nutzer diesen Änderungen zustimmt. Hierfür genügt es, dass BestDriver Berlin die neue Fassung der AGB dem Nutzer an die vom Nutzer für Benachrichtigungszwecke angegebene E-Mail übermittelt. Widerspricht der Nutzer den Änderungen der AGB nicht innerhalb von vier Wochen, gilt die Zustimmung als erteilt. BestDriver Berlin wird den Nutzer in der E-Mail, mit der BestDriver Berlin die neue Fassung der AGB übermittelt, auf die Widerspruchsmöglichkeit und die Bedeutung der Vierwochenfrist gesondert hinweisen.
  6. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers gelten nicht. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn BestDriver Berlin der Einbeziehung nicht ausdrücklich widerspricht.
  7. Die Vertragssprache ist deutsch.
  8. Diese AGB können unter https://bestdriver-berlin.de/agb angezeigt und abgespeichert werden. Nutzer sind auch zum Ausdruck berechtigt.

II. Registrierung und Zustandekommen des Vertrags (über die Nutzung der Plattform, rechtsgeschäftliche Erklärungen)

  1. Für die Nutzung der Plattform ist eine Registrierung des Nutzers erforderlich. Die Registrierung ist kostenlos und setzt voraus, dass der Nutzer diese AGB akzeptiert. Für eine Registrierung sind Pflichtangaben notwendig, die beim Registrierungsvorgang abgefragt werden (im Folgenden „Vertragsdaten“). Ein verbindliches Angebot auf Abschluss des Vertrages zur Nutzung der Plattform („Plattform-Nutzungsvertrag“) gibt der Nutzer mit Abschluss des Registrierungsvorgangs ab. Zuvor zeigt BestDriver Berlin bei einer Registrierung über die Plattform die Vertragsdaten in einem Bestätigungsfenster an. Mit Hilfe von Änderungsbuttons kann der Nutzer die Angaben korrigieren. Für den Nutzer ist das Vertragsangebot für die Dauer von fünf Werktagen verbindlich. Innerhalb dieser Frist behält sich BestDriver Berlin vor, das Vertragsangebot anzunehmen oder abzulehnen. Ein Anspruch auf Abschluss eines Plattform-Nutzungsvertrages besteht nicht. Außer über die Plattform ist auch eine telefonische Registrierung möglich. Wenn BestDriver Berlin dem Nutzer nach Abschluss des Registrierungsvorgang per E-Mail den Vertragsabschluss bestätigt, kommt mit Zugang dieser Registrierungsbestätigung per E-Mail an die vom Nutzer angegebene E-Mailadresse der Plattform-Nutzungsvertrag zwischen BestDriver Berlin und dem Nutzer zustande und legt BestDriver Berlin für den Nutzer ein Mitgliedskonto an. Es besteht kein Anspruch auf Abschluss eines Plattform-Nutzungsvertrages oder auf Vermittlung von Dienstleistungen. Die Registrierungsbestätigung wird von BestDriver Berlin gespeichert, ist für den Nutzer auf der Plattform jedoch nicht noch einmal einsehbar und abrufbar. Der Nutzer kann seine Vertragsdaten jederzeit im internen Bereich der Plattform einsehen (z.B. unter der Rubrik „Einstellungen“ oder einer ähnlich bezeichneten Rubrik).
  2. Die Registrierung ist nur unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen, juristischen Personen und Personengesellschaften möglich. Die Registrierung einer juristischen Person oder Personengesellschaft darf nur von einer vertretungsberechtigten natürlichen Person vorgenommen werden, die namentlich genannt werden muss. Bei der Registrierung dürfen nur einzelne Personen als Inhaber des Nutzerkontos angegeben werden (d. h. keine Ehepaare oder Familien).
  3. Der Nutzer ist verpflichtet, beim Registrierungsvorgang wahrheitsgemäße, aktuelle und vollständige Angaben gemäß den Vorgaben des Registrierungsformulars zu machen, insbesondere Vor- und Nachname, Mobiltelefonnummer und eine gültige E-Mail-Adresse. Er darf keine Daten Dritter angeben. Die Daten sind stets aktuell und richtig zu halten. Mehrfache Anmeldungen unter verschiedenen Mitgliedsnamen sind untersagt.
  4. Dem Nutzer können rechtsgeschäftliche Erklärungen an die von ihm bei der Registrierung angegebene E-Mailadresse übermittelt werden.

III. Pflichten der Nutzer (im Hinblick auf die Nutzung der Plattform, Nutzerkonto, Systemintegrität)

  1. Der Nutzer ist verpflichtet, sein Passwort geheim zu halten. Er ist nicht berechtigt, sein Mitgliedskonto durch Dritte nutzen zu lassen.
  2. Der Nutzer haftet gegenüber BestDriver Berlin für sämtliche Handlungen, die unter Verwendung seines Mitgliedskontos vorgenommen werden, es sei denn, der Nutzer hat den Missbrauch seines Mitgliedskontos nicht zu vertreten.
  3. Sobald der Nutzer Kenntnis davon oder Anlass zur Vermutung hat, dass Dritte Zugriff auf seine Zugangsdaten oder sich sonst Zugang zu seinem Mitgliedskonto verschafft haben oder haben könnten, ist er verpflichtet, BestDriver Berlin hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. BestDriver Berlin ist berechtigt, das Mitgliedskonto daraufhin bis zur Klärung des Sachverhalts zu sperren.
  4. Die Nutzer sind verpflichtet, ihre Systeme und Programme zur Nutzung der Plattform so einzurichten, dass weder die Sicherheit, noch die Integrität, noch die Verfügbarkeit der Systeme, die BestDriver Berlin zur Bereitstellung der Plattform einsetzt, beeinträchtigt werden. Nutzer dürfen keine von BestDriver Berlin generierten Inhalte blockieren, überschreiben oder modifizieren oder in sonstiger störender, den Zweck des Nutzungsvertrages zuwiderlaufender Weise in das Angebot von BestDriver Berlin eingreifen.
  5. Jeder Nutzer ist selbst dafür verantwortlich, auf der Website einsehbare und von BestDriver Berlin gespeicherte Informationen, die er zu Zwecken der Beweissicherung, Buchführung, etc. benötigt, auf einem von BestDriver Berlin unabhängigen Speichermedium zu archivieren.

IV. Vertragsparteien bei Einzelverträgen (Inhalt und Erfüllung von Einzelverträgen über Dienstleistungen, Vertragsübertragung)

  1. Nutzer können Einzelverträge über Dienstleistungen über die Plattform oder telefonisch abschließen oder sich vermitteln lassen.
  2. Wenn ein Nutzer eine Buchungsanfrage über eine ausschließlich in Deutschland oder von Deutschland aus zu erbringende Dienstleistung stellt, kann BestDriver Berlin frei entscheiden, ob BestDriver Berlin entweder selbst einen Einzelvertrag über die Erbringung der Dienstleistung mit dem Nutzer abschließt oder sich bemüht, dem Nutzer einen Einzelvertrag über die Dienstleistungen mit einem BestDriver Berlin-Kooperationspartner zu vermitteln.
  3. Wenn BestDriver Berlin Einzelverträge vermittelt, ist BestDriver Berlin nicht verpflichtet, die Dienstleistungen selbst zu erbringen.
  4. Mit einer Buchungsanfrage bevollmächtigt der Nutzer BestDriver Berlin, einen Einzelvertrag über die Erbringung von Dienstleistungen im Namen des Nutzers mit einem BestDriver Berlin-Kooperationspartner nach Maßgabe dieser AGB abzuschließen.
  5. Über die Plattform kommen Einzelverträge über Dienstleistungen wie folgt zustande: Zunächst füllt der Nutzer auf der Plattform die Buchungsmaske aus. Insbesondere gibt er die gewünschte Dienstleistung (z.B. Strecke oder Nutzungszeitraum sowie Buchungsklasse) an. Ihm wird dann ein Entgelt für die Dienstleistung angezeigt. Danach wählt der Nutzer sein Zahlungsmittel aus. Nach Eingabe aller Einzelvertragsdaten werden dem Nutzer alle eingegebenen Einzelvertragsdaten in einem Bestätigungsfenster angezeigt; mit Hilfe von Änderungsbuttons kann er die Angaben bei Bedarf korrigieren. Sodann kann der Nutzer die Buchungsanfrage durch Klicken des Buttons „BOOK NOW“ (oder eines Buttons mit einer entsprechend eindeutigen Formulierung) absenden. Mit Absendung dieser Buchungsanfrage gibt der Nutzer ein Angebot auf Abschluss eines Einzelvertrags ab. Nach Erhalt der Buchungsanfrage verschickt BestDriver Berlin an den Nutzer eine E-Mail, die die Buchungsanfrage bestätigt („Reservation Request Summary“). Wenn BestDriver Berlin in dieser Bestätigungs-E-Mail zugleich erklärt, dass die Buchung erfolgreich war, kommt ein Einzelvertrag mit BestDriver Berlin oder einem BestDriver Berlin-Kooperationspartner zustande, je nachdem, wer als durchführendes Unternehmen angegeben ist. Wenn BestDriver Berlin in der Bestätigungs-E-Mail noch nicht erklärt, dass die Buchung erfolgreich war, kommt ein Einzelvertrag erst durch eine weitere Email („Reservation is Confirmed“) zustande, mit der BestDriver Berlin das Zustandekommen bestätigt. Außer bei kurzfristigen Buchungen verschickt BestDriver Berlin etwa 1 Stunde vor Fahrtbeginn eine (weitere) E-Mail mit den Details des Chauffeurs und des ausführenden Unternehmens (BestDriver Berlin-Kooperationspartner oder BestDriver Berlin selbst); durch diese E-Mail kommt ein Einzelvertrag zustande, wenn BestDriver Berlin nicht bereits zuvor über das Zustandekommen eines Einzelvertrags informiert hat. Bei kurzfristigen Buchungen, insbesondere dann, wenn der Nutzer eine sofort durchzuführende Fahrt anfragt, versendet BestDriver Berlin die Bestätigungs-E-Mail und, soweit die Bestätigungs-E-Mail nicht bereits erklärt, dass die Buchung erfolgreich war, und Chauffeurdetails und den Vertragspartner nennt, eine gesonderte E-Mail mit den Chauffeurdetails und dem Vertragspartner sofort.
  6. BestDriver Berlin kann zwischen dem Nutzer und BestDriver Berlin bereits wirksam abgeschlossene Einzelverträge (mit allen Rechten und Pflichten) bis zum Fahrtbeginn auf einen BestDriver Berlin-Kooperationspartner zur Erfüllung durch diesen BestDriver Berlin-Kooperationspartner übertragen (z.B. wenn BestDriver Berlin selbst nicht über ausreichende Kapazitäten verfügt oder die Durchführung durch einen BestDriver Berlin-Kooperationspartner wirtschaftlicher ist). BestDriver Berlin wird den Nutzer informieren, wenn BestDriver Berlin einen zwischen dem Nutzer und BestDriver Berlin zustande gekommenen Vertrag auf einen BestDriver Berlin-Kooperationspartner überträgt. Dies geschieht per E-Mail, in der Regel durch die E-Mail, mit der BestDriver Berlin dem Nutzer Namen und Kontaktdaten des Chauffeurs und den Namen des durchführenden Unternehmens mitteilt. Ist in einer solchen E-Mail als durchführendes Unternehmen anstelle von BestDriver Berlin ein BestDriver Berlin-Kooperationspartner angegeben, ist dies zugleich die Erklärung und Information über die erfolgte Vertragsübertragung an diesen BestDriver Berlin-Kooperationspartner.
  7. Ein Anspruch des Nutzers auf Abschluss oder die Vermittlung von Einzelverträgen besteht nicht.
  8. Der Inhalt des Einzelvertrags, einschließlich des vom Nutzer zu zahlenden Entgelts, ergibt sich aus den Angaben in der Buchungsanfrage und diesen AGB in der zum Zeitpunkt der Buchungsanfrage gültigen und über www.bestdriver-berlin.de/terms abrufbaren Fassung; dies gilt auch für vermittelte Einzelverträge. Die gültige Fassung dieser AGB wird in jeden Einzelvertrag einbezogen und ist bei jeder Buchungsanfrage für den Nutzer über die Buchungsmaske abrufbar.
  9. Um eine Kontaktaufnahme mit dem Fahrgast zu ermöglichen, soll der Nutzer im Buchungsprozess eine Mobiltelefonnummer angeben, über die der Fahrgast erreichbar ist. Wenn keine gültige Handynummer des Fahrgastes angegeben wird, über die er zum Zeitpunkt der Abholung erreichbar ist, und deshalb ohne Verschulden von BestDriver Berlin bzw. vom BestDriver Berlin-Kooperationspartner Fahrgast und Chauffeur sich nicht finden, muss der Nutzer den vollen Preis abzüglich eventuell ersparter Aufwendungen entrichten.
  10. Das vereinbarte Entgelt gilt für die jeweils vereinbarte Dienstleistung. Zusätzliche Leistungen (etwa Zusatzstrecken durch vom Nutzer oder Fahrgast gewünschte Umwege oder in der Buchungsklasse nicht kostenfreie Wartezeiten bei Streckenbuchungen oder Überschreitungen der Inklusivkilometer bei Zeitbuchungen) werden dem Nutzer gesondert in Rechnung gestellt. Es gelten die über die Plattform abrufbaren Entgelte.
  11. Es gelten jeweils die für die vereinbarte Buchungsklasse festgelegten Beschränkungen, insbesondere im Hinblick auf die Anzahl der zu befördernden Personen und den Umfang des Gepäcks bei Personenbeförderungsleistungen.
  12. Wenn Gegenstand eines Einzelvertrags Personenbeförderungsleistungen sind, besteht ein Anspruch auf Beförderung von Kindern, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und kleiner als 150 cm sind, nur, soweit der Nutzer dies bei der Buchung (Zusatzfeld „Special Notes / Additional Info“) angegeben hat, da solche Kinder in Kraftfahrzeugen nur befördert werden dürfen, wenn amtlich zugelassene Rückhalteeinrichtungen (= Kindersitze) verwendet werden. Tiere können nur mitgenommen werden, sofern dies keine Gefahr für die Sicherheit von Chauffeur und Fahrgästen darstellt und die Platzverhältnisse eine Mitführung zulassen.
  13. Entscheidet sich der Nutzer bzw. der Fahrgast, eine Fahrt nicht durchführen zu lassen, weil der Chauffeur mangels hinreichender und/oder vollständiger Angaben des Nutzers zur Anzahl der zu befördernden Fahrgäste, zur Anzahl der zu befördernden Kinder unter 12 Jahren, die kleiner als 150 cm sind, und/oder zu Gepäck nicht oder nicht korrekt angegebene Fahrgäste, einschl. Kinder, und/oder Übergepäck nicht befördern kann, bleibt der Anspruch auf Zahlung des vereinbarten Entgelts für die Fahrt in voller Höhe abzüglich eventuell ersparter Aufwendungen erhalten. Dasselbe gilt, wenn der Nutzer eine Fahrt nicht antritt, weil die Sicherheits- oder Platzverhältnisse die Beförderung von mitgeführten Tieren nicht zulassen.
  14. Im Fahrzeug besteht Rauchverbot und Anschnallpflicht. Das Fahrzeug ist von den Fahrgästen pfleglich zu behandeln. Kommen Fahrgäste diesen Vorgaben trotz Aufforderung des Chauffeurs nicht nach, kann der Chauffeur die Fahrt beenden. In diesem Fall bleibt der Anspruch auf Zahlung des vereinbarten Entgelts in vollem Umfang abzüglich eventuell ersparter Aufwendungen bestehen. Darüber hinaus hat BestDriver Berlin bzw. der BestDriver Berlin-Kooperationspartner gegen den Nutzer einen Anspruch auf Ersatz der Kosten und Auslagen, die für die Beseitigung von Schäden und über das bei vertragsgemäßer Nutzung normale Maß hinausgehende Verunreinigungen erforderlich sind, die Fahrgäste dem Fahrzeug zufügen bzw. verursachen.
  15. BestDriver Berlin gibt im Rahmen von Werbekampagnen Gutscheine mit einer bestimmten Gültigkeitsdauer aus, die nicht käuflich erworben werden können (nachfolgend „Aktionsgutscheine“). Aktionsgutscheine können nur im Rahmen des Buchungsvorgangs eingelöst werden. Eine nachträgliche Verrechnung ist nicht möglich. Das Guthaben von Aktionsgutscheinen wird weder in Bargeld ausgezahlt noch verzinst. Der Aktionsgutschein kann nicht auf Dritte übertragen werden. Mehrere Aktionsgutscheine können nicht miteinander kombiniert werden. Reicht das Guthaben eines Aktionsgutscheins für die Buchung einer Fahrt nicht aus, ist die Differenz mit den angebotenen Zahlungsmöglichkeiten auszugleichen. Der Aktionsgutschein wird nicht erstattet, wenn eine Fahrt, für die ein Einzelvertrag zustande gekommen ist, durch den Kunden storniert wird, sofern der Aktionsgutschein im Rahmen einer Werbeaktion ausgegeben und dafür keine Gegenleistung erbracht wurde. Dies gilt unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung der Fahrt, für die ein Einzelvertrag zustande gekommen ist.
  16. Wenn BestDriver Berlin bzw. BestDriver Berlin-Kooperationspartner Einzelverträge nicht erfüllen können (z.B. bei Erkrankung des Chauffeurs, Pannen oder Kapazitätsengpässen), werden sie sich bemühen, eine Ausweichlösung bereitzustellen, z.B. einen Dritten mit der Erbringung der Dienstleistung zu beauftragen, und den Fahrgast über die Bereitstellung einer solchen Ausweichlösung zu informieren. Wenn zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort kein BestDriver Berlin-Fahrzeug bereit steht, soll der Fahrgast sofort mit BestDriver Berlin Kontakt aufnehmen, damit BestDriver Berlin bzw. der BestDriver Berlin-Kooperationspartner eine Ausweichlösung bereit stellen können, dies gilt nicht, wenn ein Kontakt zwecks Bereitstellung einer Ausweichlösung bereits hergestellt wurde.

V. Stornierungen, Wartezeiten

  1. Der Nutzer kann Einzelverträge gemäß den Bedingungen, die für die im Einzelvertrag jeweils vereinbarte Buchungsklasse gelten, kostenfrei oder kostenpflichtig stornieren. Diese Bedingungen sind über die Plattform unter https://bestdriver-berlin.de/buchungskonditionen abrufbar.
  2. Je nach Buchungsklasse gelten unterschiedliche Wartezeitenregelungen. Diese Bedingungen sind über die Plattform https://bestdriver-berlin.de/buchungskonditionen abrufbar.
  3. Um eine reibungslose und sichere Abwicklung zu garantieren, müssen alle Stornierungsanfragen über die Plattform oder telefonisch gestellt werden. Stornierungen per E-Mail sind nicht möglich. BestDriver Berlin wird dem Nutzer per E-Mail Stornierungen bestätigen.

VI. Entgelt, Zahlungsmittel, Rechnungsstellung und Fälligkeit

  1. Alle in Einzelverträgen vereinbarten Entgelte verstehen sich inklusive etwaiger Gebühren und inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Soweit in der Buchungsbestätigung nichts Abweichendes aufgeführt ist, gilt bei Streckenbuchungen das Entgelt für die vereinbarte Fahrt ohne Zwischenstopp und ohne Umweg. Der Nutzer bleibt bei Zeit- bzw. Streckenbuchungen zur Zahlung des Entgelts in vereinbarter Höhe abzüglich eventuell ersparter Aufwendungen auch dann verpflichtet, wenn der Fahrgast die Fahrt vorzeitig beendet bzw. verkürzt.
  2. Die Zahlung des Entgelts erfolgt mittels des in der Buchungsmaske der Plattform ausgewählten bzw. telefonisch vereinbarten Zahlungsmittels. Bei Zahlungen auf Rechnung ist das Entgelt innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Rechnung zahlbar.
  3. BestDriver Berlin wird dem Nutzer eine Rechnung über das Entgelt im eigenen Namen (ausschließlich) per E-Mail übermitteln, ein postalischer Versand ist in Ausnahmefällen und nur nach Absprache möglich.

VII. Laufzeit und Kündigung des Plattform-Nutzungsvertrags

  1. Der Vertrag über die Nutzung der Plattform wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
  2. Er kann vom Nutzer jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Für eine Kündigungserklärung genügt eine Mitteilung an BestDriver Berlin in Textform (z.B. Brief, E-Mail). Einzelverträge bleiben von einer Kündigung des Nutzungsvertrages unberührt.
  3. BestDriver Berlin kann den Plattform-Nutzungsvertrag jederzeit ordentlich mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.
  4. Das Recht zur Sperrung sowie das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleiben hiervon unberührt.
  5. Die Kündigung von Einzelverträgen richtet sich nach den Stornierungsbedingungen in Ziffer V.

VIII. Haftung von BestDriver Berlin und Kooperationspartnern

  1. Für die Haftung von BestDriver Berlin nach dem Plattform-Nutzungsvertrag und nach zwischen BestDriver Berlin und Nutzern bestehenden Einzelverträgen und die Haftung von BestDriver Berlin-Kooperationspartnern nach Einzelverträgen gelten folgende Regelungen:
  2. BestDriver Berlin und BestDriver Berlin-Kooperationspartner haften unbeschränkt für die durch sie, ihre Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei der ausdrücklichen Übernahme einer Garantie sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.
  3. Für sonstige Schäden haften sie nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Die Schadensersatzpflicht ist dabei auf solche Schäden begrenzt, die als vertragstypisch und vorhersehbar anzusehen sind. Eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
  4. Für Pflichten aus Einzelverträgen, die (aufgrund Vermittlung oder nach Übertragung auf BestDriver Berlin-Kooperationspartner) zwischen einem Nutzer und BestDriver Berlin Kooperationspartnern bestehen, übernimmt BestDriver Berlin keine Gewähr bzw. Haftung. Insbesondere haftet BestDriver Berlin dann nicht für die Einhaltung der die BestDriver Berlin-Kooperationspartner betreffenden öffentlich-rechtlichen Bestimmungen.
  5. Die Haftung von BestDriver Berlin für die Richtigkeit, Zuverlässigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der von BestDriver Berlin kostenlos auf der Plattform bereitgestellten Inhalte und Programme ist ebenso ausgeschlossen, wie für Schäden, die daraus entstehen.

IX. Schlussbestimmungen

  1. BestDriver Berlin ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Plattform-Nutzungsvertrag mit einer Ankündigungsfrist von 4 Wochen ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen; in diesem Fall ist der Nutzer zur Kündigung des Nutzungsvertrages aus wichtigem Grund berechtigt.
  2. Machen Ereignisse oder Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs von BestDriver Berlin bzw. (bei Verträgen, die zwischen dem Nutzer und BestDriver Berlin Kooperationspartnern bestehen) BestDriver Berlin-Kooperationspartnern liegen (höhere Gewalt), den Betrieb der Plattform oder die Erbringung von Dienstleistungen gem. Einzelverträgen unmöglich, wird BestDriver Berlin bzw. der BestDriver Berlin-Kooperationspartner von der Leistungspflicht frei. Als Fälle der höheren Gewalt gelten insbesondere die Unterbrechung oder der Ausfall des Internets oder anderer Netze, Telekommunikationsverbindungen, der Stromversorgung oder von Infrastrukturen sowie von Anbietern oder Lieferanten sowie Unwetter.
  3. Dieser Vertrag und Einzelverträge unterliegen ausschließlich dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf und des deutschen Internationalen Privatrechts.
  4. Sämtliche Erklärungen, die im Rahmen des Plattformnutzungsvertrags übermittelt werden, müssen, soweit diese AGB keine abweichende Regelung enthalten, in Schriftform, per E-Mail oder über dafür vorgesehene Eingabefelder der Plattform erfolgen. Die E-Mail-Adresse eines Nutzers ist diejenige, die als aktuelle E-Mail-Adresse im Mitgliedskonto des Nutzers von diesem angegeben wurde.
  5. BestDriver Berlin erhebt und speichert die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten. Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten beachtet BestDriver Berlin die gesetzlichen Bestimmungen. Gleiches gilt für BestDriver Berlin-Kooperationspartner, soweit sie Vertragspartner des Nutzers sind. Bitte beachten Sie dazu auch unsere separate Datenschutzerklärung unter https://bestdriver-berlin.de/datenschutz.
  6. Für Nutzer, die Kaufleute sind, wird als Gerichtsstand für alle rechtlichen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag und Einzelverträgen Berlin vereinbart.

X. Anbieterkennzeichnung

Die Kontaktinformationen von BestDriver Berlin René Karsten sind:

BestDriver Berlin
René Karsten
Im Eck 4a
12305 Berlin
Deutschland
E-Mail: info@bestdriver-berlin.de

(AGB’s – BestDriver Berlin Limousinenservice – Stand: 01.02.2017)